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Harald Reiners

Schwerpunkt meiner anwaltlichen Beratungstätigkeit sind das Vertragsrecht, das Arbeitsrecht, das Zivilrecht, das Verkehrsrecht und das Erbrecht

Letztwillige Verfügungen sollten nur mit juristischer Hilfe verfasst werden, um die Wirksamkeit Ihres letzten Willens zu garantieren.

Im Rahmen des Rechtsgebiets Erbrecht übernehme ich unter anderem die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Beratung bei der Errichtung oder Auslegung von Testamenten
  • Beratung bei der Errichtung oder Auslegung von Erbverträgen
  • Gemeinsame Testamente bei nichtehelichen Partnerschaften
  • Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzungen der Miterbengemeinschaft
  • Beschränkung der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

 

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